Nicht nur in den jüngsten Baugebieten finden wir vermehrt Gärten, die diesem Augenschmaus ein jähes Ende setzen. Immer wieder verwandeln sich auch in alten Wohnbaugebieten die grünen Oasen zu steinigen Flächen. Diese speichern die Wärme und geben sie am Abend und in der Nacht, wie ein Backofen, wieder ab und das direkt vor den Fenstern des Hauses. Sehr schnell vermoosen und veralgen sie und müssen mit hohem Pflegeaufwand und Kosten wieder gereinigt werden. Tiere und Insekten ziehen sich zurück und auch für die Seele geht eine Wellness-Oase zugrunde. Der Landtag von BW hat am 22.07.2020 nochmals klargestellt, dass Schottergärten seit 1995 gesetzlich illegal sind. Im Paragraf 9 Abs. 1 der Landesbauordnung heißt es Wörtlich: „Die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke müssen Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden.“ Sollen nun Anleger von Schottergärten aufgefordert werden, diese zurück zubauen oder nicht?