Ein XXL-Landtag mit bis zu 220 Abgeordneten und Mehrkosten von bis zu 125 Millionen Euro je Legislaturperiode? Dies könnte nach der Landtagswahl 2026 tatsächlich eintreffen.
Das von Dieter Distler aus Bietigheim-Bissingen initiierte Volksbegehren zielt darauf ab, die Anzahl der Landtagswahlkreise in Baden-Württemberg erheblich zu reduzieren. Die Initiatoren fordern eine Anpassung an die Wahlkreise, wie sie bei Bundestagswahlen gelten, was eine Verringerung der direkt gewählten Abgeordneten im Landtag von 70 auf 38 zur Folge hätte. Mit dieser Reform soll die Struktur der Landespolitik effizienter gestaltet und gleichzeitig die Mindestgröße des Landtags angepasst werden. Die notwendigen Voraussetzungen für das Volksbegehren sind erfüllt, und die Sammlung von Unterschriften soll in Kürze beginnen, mit dem Ziel, genügend Unterstützung für eine Volksabstimmung zu erhalten.
Wahlkreise sollen auf Bundestagswahlkreise angepasst werden
Zu einem vorschriftsmäßigen Antrag gehören insbesondere mindestens 10.000 Unterstützungsunterschriften und der Gesetzentwurf des Volksbegehrens muss mit dem Grundgesetz und der Landesverfassung vereinbar sein. Diese Voraussetzungen sind erfüllt: Es liegen über 10.000 Unterstützungsunterschriften vor. Gegen den Gesetzentwurf bestehen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Im Volksbegehren „Landtag verkleinern“ wird auch Artikel 28 Absatz 1 der Landesverfassung Rechnung getragen. Danach muss der Landtag nach einem Verfahren gewählt werden, das die Persönlichkeitswahl mit den Grundsätzen der Verhältniswahl verbindet. Nach Auffassung des Innenministeriums wird das Merkmal der Persönlichkeitswahl im Vergleich zu den Grundsätzen der Verhältniswahl nicht zu gering gewichtet, da zugleich die Mindestgröße des Landtags auf 68 Mandate verringert werden soll. Somit nehmen nach dem Gesetzentwurf die 38 Direktmandate einen vergleichbaren Anteil an der vorgesehenen Mindestgröße des Landtags ein, wie das im geltenden Landtagswahlgesetz bei 70 Direktmandaten und mindestens 120 Abgeordneten der Fall ist.
Unterschriften werden sechs Monate gesammelt
Nun hat die freie Sammlung von Unterschriften für das Volksbegehren begonnen, die insgesamt sechs Monate dauern wird. Innerhalb dieses sechsmonatigen Zeitraums wird die dreimonatige amtliche Sammlung, bei der sich die Bürgerinnen und Bürger bei ihren Gemeindeverwaltungen in Unterstützungslisten für das Volksbegehren eintragen können, stattfinden. Sollte das Volksbegehren erfolgreich sein, wofür eine Unterstützung von zehn Prozent der Wahlberechtigten (das sind knapp 770.000) notwendig ist, würde das Volksbegehren dem Landtag von der Regierung mit einer Stellungnahme unterbreitet. Wenn der Landtag dem Gesetzentwurf nicht unverändert zustimmt, kommt es zur Volksabstimmung.
Mitmachen & Unterstützen
Wir vom GRÜNEN OV Leonberg unterstützen die Initiative und wollen ein Aufblähen des Landtags verhindern. Deswegen bitten wir Euch, das Volksbegehren zu unterstützen.
Wie kann man die Initiative unterstützen?
- Option 1: Freie Sammlung vom 12. August 2024 bis 11. Februar 2025. Unterschriften sind nur innerhalb dieses Zeitraums gültig.
- Option 2: Amtliche Sammlung vom 11. September bis 10. Dezember 2024. Hierzu gehen Sie zu ihrem Rathaus, dort liegen Listen aus, auf denen Sie sich direkt eintragen können
Link zum Gesetzentwurf: 1_Gesetzentwurf
Link zur Unterschriftensammlung: 2_Unterschriftensammlung
Weitere Informationen unter landtag-verkleinern.com